Das LG Karlsruhe hat in einem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren mit Urteil vom 15.02.2018 Az. 2 O 64/17 den Widerruf eines Immobiliendarlehensvertrages bei der BBBank als wirksam anerkannt.
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Archiv für den Monat: Februar 2018
DKB nach Widerruf zur Zahlung von Nutzungsersatz verurteilt
Das LG Berlin hat in einem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren mit Urteil vom 14.02.2018 Az. 38 O 149/17 die Deutsche Kreditbank (kurz “DKB”) nach Widerruf eines Immobiliendarlehens zur Zahlung von Nutzungsersatz verurteilt.
Es ging dabei um einen Darlehensvertrag aus dem Jahre 2006, der 2016 widerrufen und später zurückgeführt wurde.
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Sparkasse Hanau erneut nach Widerruf von Darlehen verurteilt
Das LG Hanau hat in einem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren mit Urteil vom 01.02.2018 Az. 7 O 95/17 erneut die Sparkasse Hanau nach dem Widerrufs eines Immobiliendarlehensvertrages verurteilt. Das LG Hanau stellt dabei fest, dass der Widerruf zweier Darlehensverträge bei der Sparkasse Hanau aus dem Jahre 2007 wirksam war und der Sparkasse Hanau ab dem Widerruf der Darlehensverträge im Jahre 2016 keine Ansprüche mehr auf vertragliche Zinsen und Tilgung zustehen.
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BGH bestätigt Widerrufsrecht endete erst mit Ablauf des 21.06.2016
Der Gesetzgeber hat das gesetzliche Widerrufsrecht für Immobiliendarlehensverträge, die vor dem 11.06.2010 geschlossen wurden, per Gesetz über Art. 229 § 38 Abs. 3 Satz 1 EGBGB zum 21.06.2016 auslaufen lassen. Sofern für diese Darlehensverträge das sogenannte “ewige Widerrufsrecht” nach § 495, 355 Abs. 2, 3 BGB a.F. noch galt, musste dieses Widerrufsrecht bis zum Ablauf des 21.06.2016 ausgeübt werden. Andernfalls ist es per Gesetz verfallen.
Einige Landgerichte haben jedoch den Art 229 § 38 Abs. 3 Satz 1 EGBGB so ausgelegt, dass das Widerrufsrecht für diese “Altverträge” bereits mit Ablauf des 20.06.2016 endete. Der BGH erteilte dieser Ansicht mit seiner Entscheidung vom 16.01.2018 Az. XI ZR 477/17 eine klare Absage.
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BGH hebt OLG Hamburg in Sachen Widerruf auf und verweist zurück
Der BGH hat mit Urteil vom 09.01.2018 Az. XI ZR 402/16 ein Urteil des OLG Hamburgs in Sachen Widerruf von Darlehensverträgen vom 22.06.2016 Az. 13 U 71/15 aufgehoben und zurückverwiesen. Dies ist besonders bemerkenswert, weil Banken derzeit gerne mit der Rechtsprechung des OLGs Hamburg argumentieren, wenn es um die angebliche Verwirkung oder die angebliche rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerrufsrechts geht.
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Sparkasse Fulda wegen Widerruf von Immobiliendarlehen verurteilt
Das Landgericht Fulda (LG Fulda) hat mit Urteil vom 25.01.2018 Az. 4 O 588/15 in einem von hünlein rechtsanwälten geführten Widerrufsprozess die Sparkasse Fulda verurteilt. Das LG Fulda stellte antragsgemäß fest, dass die Sparkasse Fulda ab dem Widerruf keine vertraglichen Ansprüche mehr gegenüber den Darlehensnehmern geltend machen darf.
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