Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen.
Für eine Prüfung der Widerrufsbelehrung benötigen wir in Kopie oder als Scan:
- Den vollständigen Darlehensvertrag samt Widerrufsinformationen.
- Angaben zum Vertragsschluss, fand dieser im persönlichen Kontakt statt oder nicht.
- Sofern vorhanden das standarisierte europäische Merkblatt für Darlehnsverträge.
- Sofern vorhanden die im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag übergebenen AGBs.
- Für eine Prüfung der Widerrufsbelehrung berechnen wir 150 € zzgl. Umsatzsteuer. Sollte es darüber hinaus zu einer Beauftragung kommen, werden diese selbstverständlich angerechnet.
Die Kanzlei hünlein rechtsanwälte finden sie in Frankfurt am Main unter folgender Adresse:
hünlein rechtsanwälte
Eschenheimer Anlage 28
60318 Frankfurt a.M.
Tel.: 069–4800789‑0
Fax: 069–4800789-50
E‑Mail: kanzlei@huenlein.de
Website: www.huenlein.de
Bitte beachten Sie, dass bei der Inanspruchnahme anwaltlicher Leistungen regelmäßig ein Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts nach dem RVG entsteht. Bei einer Erstberatung ist die Gebühr bei einem Verbraucher nach § 34 Abs. 1 RVG auf 190 € zzgl. Umsatzsteuer begrenzt. Jede darüber hinausgehende Tätigkeit des Anwalts löst hingegen, sofern keine Gebührenvereinbarung geschlossen wurde, die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG aus.