In diesem Zeitraum gab es kein gesetzliches Muster für eine Widerrufsbelehrung.
Ab dem 11.06.2010 wanderte das Muster der Widerrufsbelehrung für Darlehens- und Kreditverträge, sowie die gesetzlichen Vorgaben für deren Gestaltung aus der zu diesem Zeitpunkt auslaufenden BGB-InfoVO in das EGBGB.