In einem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen von Darlehensverträgen, gab die ING DiBa kürzlich vor dem Landgericht Frankfurt ein Anerkenntnis ab. Es erging sodann ein Anerkenntnisurteil des Landgerichts Frankfurt vom 16.12.2015 Az. 2–30 O 155/13.
Es handelte sich dabei um drei Verträge aus dem Jahre 2009. Die ING DiBa formulierte in Ihrer Widerrufsbelehrung u.a. wie folgt:
„Die Widerrufsfrist beginnt ebenfalls nicht vor Vertragsschluss zu laufen. Dieser erfolgt am Tag des Eingangs des von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrages bei der ING-DiBa AG. „
„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.“
Die Kläger hatten die betroffenen Darlehensverträge Vorzeit zurückgezahlt und mussten dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung von über 20.000 € bezahlen. Dieses Geld erhielten Sie jetzt von der ING DiBa vollständig zurück. Die Widerrufsklage war somit ein voller Erfolg. Nachdem ein Vergleich nicht zustande kam, erkannte die ING DiBa kurzerhand die Klageforderung an.
Betroffene Darlehensnehmer sollten daher nicht zögern, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
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