Eine ganze Reihe von Landgerichten (LGs) und auch Oberlandesgerichte (OLGs) haben zwischenzeitlich verschiedene Widerrufsbelehrungen von Sparkassen für unwirksam angesehen. Dies hatte zur Folge, dass die klagenden Darlehensnehmer unter anderem ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus ihren Darlehensverträgen herausgekommen sind oder diese, sofern sie bereits gezahlt wurde, sogar zurück erhielten.
Interessant ist dies für alle Darlehensnehmer von Sparkassen, weil die meisten Widerrufsbelehrungen der Sparkassen auf dem Verbandsmuster basieren.
Dies ist daher insbesondere für alle betroffenen Darlehensnehmer von Sparkassen für den Zeitraum von November 2002 bis Juni 2010 relevant. Gerade deshalb, weil die meisten der Sparkassen, die vom Sparkassenverband herausgeben Musterbelehrung verwendet haben, über die jetzt schon mehrfach entschieden wurde. Diese Musterbelehrung enthielt nämlich einige der von den Gerichten beanstandeten Fehler. Daraus folgt, dass die einzelnen bisher ergangenen Urteile zwar jedes Mal Einzelfallentscheidungen waren, in der Sache jedoch oft übertragbar sind, weil andere Sparkassen dieselbe oder eine ähnliche Belehrung für den Widerruf verwendet haben. Eben weil in der Regel die Musterbelehrung des Sparkassenverbandes für die Widerrufsbelehrung verwendet wurde.
Diese Musterbelehrung für die Widerrufsbelehrung sah eine ganze Zeit lang unter anderem den bereits vom Bundesgerichtshof als fehlerhaft anerkannten Passus „Die Frist beginnt frühestens…“ sowie eine charakteristische Fußnote mit dem Text „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ vor.
Diese oder ähnliche Widerrufsbelehrungen von Sparkassen haben verschiedene Gerichte zwischenzeitlich als falsch angesehen.
- OLG Karlsruhe Urteil vom 13.10.2015 Az. 17 U 42/15
- OLG Karlsruhe Urteil vom 27.02.2015 Az. 4 U 144/14
- OLG Brandenburg Urteil vom 17.10.2012 Az. 4 U 194/11
- OLG München Urteil vom 21.10.2013 Az. 19 U 1208/13
- OLG Köln Urteil vom 23.01.2013 Az. 13 U 218/11
- OLG Köln Beschluss vom 06.11.2015 Az. 13 U 113/15
- OLG Nürnberg Urteil vom 11.11.2015 Az. 14 U 2439/15
- OLG Hamm Urteil vom 04.11.2015 Az. 31 U 64/15
- OLG Düsseldorf Beschluss vom 22.07.2015 Az. I‑14 U 27/15
- OLG Düsseldorf Urteil vom 21.01.2016, Az. I‑6 U 296/14
- OLG Frankfurt Urteil vom 27.01.2016 Az. 17 U 16/15
- OLG Frankfurt Urteil vom 25.04.2016 Az. 23 U 98/15
- OLG Frankfurt Urteil vom 18.05.2016 Az. 17 U 67/15
- OLG Celle Beschluss vom 18.01.2016 Az 3 U 148/15
Daher verbessern sich mit jeder Entscheidung die Erfolgsaussichten betroffener Darlehensnehmer.
Demhingegend hat das OLG Schleswig mit Urteil vom 26.02.2015 Az. 5 U 175/14 jedoch eine Version der Sparkassenbelehrung als wirksam erachtet und vertritt eine andere Ansicht und bisher die Mindermeinung.
Wie das OLG Karlsruhe aber in seiner Entscheidung vom 13.09.2015 Az. 17 U 42/15 klarstellte, ist die Fußnote “Bitte Frist im Einzelfall prüfen.” eine inhaltliche Bearbeitungs des Widerrufstextes. Im Rahmen der ständigen Rechtsprechung des BGHs wird damit der Vertrauensschutz hinsichtlich der Widerrufsbelehrung aufgehoben. Finden sich weitere Fehler in der Widerrufsbelehrung wie etwa der Passus “Die Frist beginnt frühestens …”, ist die Widerrufsbelehrung nach überwiegender Ansicht der OLGs eindeutig falsch.
Der BGH hat zwischenzeitlich höchstrichterlich festgestellt, dass diese Widerrufsbelehrung der Sparkassen für Darlehensverträge falsch und fehlerhaft ist. In seiner Entscheidung vom 12.07.2016 Az. XI ZR 564/15 führte er dies näher aus. Daher sollte es bei dieser Widerrufsbelehurng keine Diskussionen mehr geben.
Sparkassenbelehrungen ab dem Jahr 2010 können ebenfalls fehler enthalten!
Das OLG München hat mit Urteil vom 21.05.2015 Az. 17 U 334/15 eine weitere Version der Sparkassenbelehrungen aus den Jahren 2011 und 2012 für unwirksam erklärt.
Der Ansicht des OLG München hinsichtlich neurer Sparkassenbelehrungen hat sich zudem das OLG Koblenz und das LG Ravensburg angeschlossen. Der BGH entscheidet zudem im Februar über diese neueren Sparkassenbelehrungen. Hier dürfte bald mehr Klarheit herschen.
Es gilt also immer genau hinzuschauen, welche Widerrufsbelehrung der Sparkassen gerade verwendet wurde und aus welche Jahr der Darlehensvertrag ist.
Nicht alle OLG Bezirke haben sich bisher zu den fraglichen Sparkassenbelehrungen geäußert. Die Tendenz scheint aber eindeutig. Dies dürfte sich im laufe dieses Jahres zudem noch ändern. Es werden weitere Entscheidungen von maßgeblichen OLGs wie etwa in Frankfurt erwartet. Bisher ist die Mehrzahl der OLGs und LGs auf der Seite der Dalehensnehmer. Es gibt jedoch auch LGs die bisher sehr kritisch und fast ausnahmlos zugunsten “ihrer” Sparkassen geurteilt haben. Allerdings sind bei diesen Gerichten abweisende Urteile in der Berufung beim zuständigen Oberlandesgericht und es bleibt abzuwarten, wie diese sich positionieren werden. Lediglich im Einzugsgebiet des OLG Schleswig stehen die Chancen nach mehreren negativen Urteilen für betroffene Darlehensnehmer von Sparkassen nicht so gut.
Bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Sachen Sparkassenbelehrungen kann es noch eine Weile dauern, sofern er überhaupt darüber zu entscheiden hat. Daher kommt es kurz und mittelfristig auf die Ansichten der verschiedenen örtlich zuständigen Oberlandesgerichte an.
Eine aussergerichtliche Einigung hängt sehr von der jeweiligen Sparkasse ab und ist nicht immer möglich. Oft lassen sich die Sparkassen schlicht verklagen.
Wir haben bisher u.a. Widerrufsbelehrungen folgende Sparkassen geprüft und beurteilt:
Kreisparkasse Köln
Nassauische Sparkasse
Sparkasse Allgäu
Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau
Sparkasse Baden-Baden Gaggenau
Sparkasse Bamberg
Sparkasse Bayreuth
Sparkasse Bensheim
Sparkasse Bielefeld
Sparkasse Bremerhaven
Sparkasse Dieburg
Sparkasse Göttingen
Sparkasse Groß-Gerau
Sparkasse Hanau
Sparkasse Heidelberg
Sparkasse Holstein
Sparkasse Langen-Seligenstadt
Sparkasse Lörrach-Reihnfelden
Sparkasse Minden Lübbecke
Sparkasse Mittelmosell
Sparkasse Mittelthüringen
Sparkasse München
Sparkasse Oberhessen (Wetterau)
Sparkasse Odenwaldkreis
Sparkasse Offenbach
Sparkasse Paderborn
Sparkasse Rhein-Nahe
Sparkasse Siegen
Sparkasse Solingen
Sparkasse Trier
Sparkasse Wese-Elbe
Sparkasse Wolfach
TaunusSparkasse
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