Stiftung Warentest veröffentlicht Widerrufsrechner

Ein Wider­ruf des Dar­le­hens­ver­tra­ges bie­tet vie­le Vor­tei­le. Neben der nicht anfal­len­den Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung und einer mög­li­chen Refi­nan­zie­rung zum der­zeit his­to­risch nied­ri­gen Zins­kurs erge­ben sich regel­mä­ßig auch rück­wir­kend posi­ti­ve Effek­te. Dadurch, dass die Bank die Leis­tun­gen des Dar­le­hens­neh­mers eben­so ver­zin­sen muss, wie der Dar­le­hens­neh­mer die Dar­le­hens­sum­me, ergibt sich ein posi­ti­ver syn­er­ge­ti­scher Effekt hin­sicht­lich der abzu­lö­sen­den Rest­schuld nach einem erfolg­rei­chen Wider­ruf. Die­se ist meis­tens nied­ri­ger, als sie es wäre, wenn der Ver­trag regu­lä­re gekün­digt wer­den wür­de oder weiterläuft.

Bis­her war es für Betrof­fe­ne immer sehr schwer abzu­schät­zen, ob Ihnen der Wider­ruf auch hin­sicht­lich der Rest­schuld einen Vor­teil bie­tet. Dem hat die Stif­tung Waren­test jetzt abge­hol­fen und eine Excel-Tabel­le erstellt, mit der jeder selbst berech­nen kann, wie hoch sei­ne Rest­schuld im Fal­le des Wider­rufs vor­aus­sicht­lich noch sein wird.

Je nach Dau­er des Ver­tra­ges und der Til­gungs­leis­tun­gen kann der Unter­schied ganz erheb­lich sein. Die Stif­tungs­wa­re hat kürz­lich eine Excel-Lis­te ver­öf­fent­lich, anhand derer jeder Dar­le­hens­neh­mer den wirt­schaft­li­chen Effekt auf sei­ne Rest­schuld ganz ein­fach berech­nen kann.

Die­se Excel-Lis­te fin­den sie am Ende des Bei­tra­ges der Stif­tung Waren­test auf ihrer Home­page „Mus­ter­ar­beits­blatt Kre­dit­wi­der­ruf: Rück­ab­wick­lung nach­rech­nen“.

Recht­lich ver­bind­lich ist die­se Berech­nung natür­lich nicht, sie gibt aber eine gute Rich­tung für Betrof­fe­ne vor, die ihren wider­ru­fe­nen Ver­trag refi­nan­zie­ren müssen.