Bei Immobiliendarlehensverträge, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 bei der ING-DiBa geschlossen wurden, kann auch heute noch ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“ bestehen.
Weiterlesen
Bei Immobiliendarlehensverträge, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 bei der ING-DiBa geschlossen wurden, kann auch heute noch ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“ bestehen.
Weiterlesen