Bei Immobiliendarlehensverträge, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 bei der ING-DiBa geschlossen wurden, kann auch heute noch ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“ bestehen.
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Schlagwort-Archive: Widerruf
OLG Frankfurt verurteilt Cronbank AG zur Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung
Mit Entscheidung vom 21.12.2016 Az. 24 U 151/15 verurteilte das OLG Frankfurt die Cronbank AG in einem von hünlein rechtsanwälten vertretenen Fall die Bank nach dem Widerruf des Darlehensvertrages zur Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung von über 34.000 €.
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Vorfälligkeitsentschädigung kann nach erfolgtem Widerruf zurückgefordert werden!
Eine Kündigung des Darlehensvertrages schließt nicht automatisch den Widerruf desselben aus. Es ist auch nach einer Kündigung noch möglich, den Widerruf zu erklären. Als Gestaltungsrecht der das Darlehensverhältnis ex nunc vernichtet, geht es der Kündigung vor, bei dem sich der Darlehensvertrag lediglich in ein Rückgewährschuldverhältnis umwandelt.
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Widerruf von Immobiliendarlehen
Formfehler bei Widerrufsbelehrungen von Darlehensverträgen geben – auch Jahre nach Vertragsschluss – vielen Verbrauchern die Möglichkeit, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, ohne die sonst übliche Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. So hat bspw. die Verbraucherzentrale Hamburg recherchiert, dass fast 80 % aller Widerrufsbelehrungen von Immobilienkrediten fehlerhaft sind, wobei es zwischenzeitlich hierzu auch eine Vielzahl von Urteilen unterschiedlichster Land- und Oberlandesgerichte gibt. Obgleich die Rechtslage häufig zu Gunsten der Verbraucher bzw. Kunden spricht, ignorieren die meisten Banken insbesondere die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und weisen zumeist den Widerspruch des Verbrauchers zurück.
Angesichts von schätzungsweise 15 Mio. in Deutschland laufenden Darlehensverträgen dürften durchaus 10 bis 12 Mio. Verträge betroffen sein, in denen sich Bankkunden über den in der Öffentlichkeit zwischenzeitlich häufig so bezeichneten „Widerrufsjoker“ von ihren Darlehensverträgen lösen und damit ihre Zinslast erheblich senken können.
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