Schlagwort-Archive: Widerruf auch nach Kündigung möglich

Vorfälligkeitsentschädigung kann nach erfolgtem Widerruf zurückgefordert werden!

Eine Kün­di­gung des Dar­le­hens­ver­tra­ges schließt nicht auto­ma­tisch den Wider­ruf des­sel­ben aus. Es ist auch nach einer Kün­di­gung noch mög­lich, den Wider­ruf zu erklä­ren. Als Gestal­tungs­recht der das Dar­le­hens­ver­hält­nis ex nunc ver­nich­tet, geht es der Kün­di­gung vor, bei dem sich der Dar­le­hens­ver­trag ledig­lich in ein Rück­ge­währ­schuld­ver­hält­nis umwandelt.
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