Eine Kündigung des Darlehensvertrages schließt nicht automatisch den Widerruf desselben aus. Es ist auch nach einer Kündigung noch möglich, den Widerruf zu erklären. Als Gestaltungsrecht der das Darlehensverhältnis ex nunc vernichtet, geht es der Kündigung vor, bei dem sich der Darlehensvertrag lediglich in ein Rückgewährschuldverhältnis umwandelt.
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