In einem von hünlein rechtsanwälten geführten Prozess vor dem Landgericht Frankfurt in Sachen Widerruf von Darlehensverträgen hat die ING DiBa ein Anerkenntnis abgegeben. Die ING DiBa hat die Klage in vollem Umfang anerkannt. Das LG Frankfurt erließ daraufhin mit Datum vom 21.12.2017 unter dem Az. 2–05 O 240/17 ein Anerkenntnisurteil zugunsten der Darlehensnehmer.
Mit dem Urteil wurde sowohl der wirksame Widerrufs des angegriffenen Darlehensvertrages rechtskräftig entschieden als auch stichtagsbezogen die Restschuld der Darlehensnehmer festgestellt. Dies beinhaltet u.a. keinen weiteren Nutzungsersatzanspruch der Bank ab dem Widerruf. Die Klage war mithin für die Darlehensnehmer ein voller Erfolg.
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