In unserem Klageverfahren vor dem Landgericht Karlsruhe hat die ING DiBa in einem von hünlein rechtsanwälten vertretenen Fall ein Anerkenntnis der Klageforderung abgegeben. Somit war das Klageverfahren ein voller Erfolg. Der Widerruf gegen die ING DiBa bzw. die Darlehensverträge hatte Erfolg.
Es ging dabei um zwei Darlehensverträge aus dem Jahre 2008. Die von der ING DiBa für die Darlehensverträgen verwendete Widerrufsbelehrung enthielt u.a. den Satz:
„Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrages bei der ING DiBa“
Die Darlehensverträge wurden 2015 widerrufen. Außergerichtlich hatte die ING DiBa den Widerruf noch zurückgewiesen. Im Klageverfahren erkannte die ING DiBa auf unseren Vortrag hin jedoch die Klageforderung vollständig an.
Wie in vielen Verfahren hatte auch hier die ING DiBa zunächst versucht, die örtliche Zuständigkeit des Gerichts anzuzweifeln. Das Landgericht Karlsruhe ließ sich davon jedoch nicht beirren und stellte sich zutreffend als örtlich zuständig fest. Die ING DiBa erkannte die Klageforderung sodann an und er es erging ein Anerkenntnisurteil zugunsten unserer Mandantin. Der Widerruf der Darlehensverträge ist daher rechtskräftig festgestellt.
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