Die ING DiBa hat in einem von hünlein rechtsanwälten vertretenen Darlehenswiderrufsfall ein Anerkenntnis der Klageforderung abgegeben. Das LG Frankfurt erließ daraufhin am 14.06.2017 in der Sache Az. 2–28 O 242/16 ein Anerkenntnisurteil zugunsten der Klägerin.
Die streitigen Darlehensverträge stammten aus 2009 und enthielten Widerrufsbelehrungen, die u.a. folgenden Satz enthielten:
“Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.”
Durch das Anerkenntnis der ING DiBa ist dabei nicht nur der Widerrufs festgestellt worden, sondern auch die Rückabwicklung zugunsten der Klägerin.
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