Kürzlich erging ein weiteres interessantes Urteil gegen die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) vor dem OLG Stuttgart wegen des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages.
Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 11.10.2016 Az. 6 U 48/16 eine oft von der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) verwendete Widerrufsbelehrung bei Darlehensverträgen als falsch angesehen. Der Widerruf des Vertrages war daher wirksam.
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