Das Landgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 02.11.2015 Az. 2–18 O 164/15 in einem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren, die Frankfurter Sparkasse zur Rückabwicklung zweier Darlehensverträge verurteilt.
Es ging dabei um zwei Darlehensverträge, die im Januar 2008 geschlossen wurden. Die Klägerin widerrief diese im Februar 2015 und forderte die Frankfurter Sparkasse zur Rückabwicklung der Darlehensverträge auf. Dieses verweigerte die Frankfurter Sparkasse zunächst. Das Landgericht Frankfurt folgte hingegen unserer Argumentation und verurteilte die Frankfurter Sparkasse nun zur Rückabwicklung der beiden Darlehensverträge.
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