Ein Widerruf des Darlehensvertrages bietet viele Vorteile. Neben der nicht anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung und einer möglichen Refinanzierung zum derzeit historisch niedrigen Zinskurs ergeben sich regelmäßig auch rückwirkend positive Effekte. Dadurch, dass die Bank die Leistungen des Darlehensnehmers ebenso verzinsen muss, wie der Darlehensnehmer die Darlehenssumme, ergibt sich ein positiver synergetischer Effekt hinsichtlich der abzulösenden Restschuld nach einem erfolgreichen Widerruf. Diese ist meistens niedriger, als sie es wäre, wenn der Vertrag reguläre gekündigt werden würde oder weiterläuft.
Bisher war es für Betroffene immer sehr schwer abzuschätzen, ob Ihnen der Widerruf auch hinsichtlich der Restschuld einen Vorteil bietet. Dem hat die Stiftung Warentest jetzt abgeholfen und eine Excel-Tabelle erstellt, mit der jeder selbst berechnen kann, wie hoch seine Restschuld im Falle des Widerrufs voraussichtlich noch sein wird.