Das LG Karlsruhe hat in einem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren mit Urteil vom 15.02.2018 Az. 2 O 64/17 den Widerruf eines Immobiliendarlehensvertrages bei der BBBank als wirksam anerkannt.
Weiterlesen
Archiv der Kategorie: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
DKB nach Widerruf zur Zahlung von Nutzungsersatz verurteilt
Das LG Berlin hat in einem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren mit Urteil vom 14.02.2018 Az. 38 O 149/17 die Deutsche Kreditbank (kurz “DKB”) nach Widerruf eines Immobiliendarlehens zur Zahlung von Nutzungsersatz verurteilt.
Es ging dabei um einen Darlehensvertrag aus dem Jahre 2006, der 2016 widerrufen und später zurückgeführt wurde.
Weiterlesen
BGH hebt OLG Hamburg in Sachen Widerruf auf und verweist zurück
Der BGH hat mit Urteil vom 09.01.2018 Az. XI ZR 402/16 ein Urteil des OLG Hamburgs in Sachen Widerruf von Darlehensverträgen vom 22.06.2016 Az. 13 U 71/15 aufgehoben und zurückverwiesen. Dies ist besonders bemerkenswert, weil Banken derzeit gerne mit der Rechtsprechung des OLGs Hamburg argumentieren, wenn es um die angebliche Verwirkung oder die angebliche rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerrufsrechts geht.
Weiterlesen
Sparkasse Fulda wegen Widerruf von Immobiliendarlehen verurteilt
Das Landgericht Fulda (LG Fulda) hat mit Urteil vom 25.01.2018 Az. 4 O 588/15 in einem von hünlein rechtsanwälten geführten Widerrufsprozess die Sparkasse Fulda verurteilt. Das LG Fulda stellte antragsgemäß fest, dass die Sparkasse Fulda ab dem Widerruf keine vertraglichen Ansprüche mehr gegenüber den Darlehensnehmern geltend machen darf.
Weiterlesen
Erneuter Erfolg gegen die Sparkasse Frankfurt wegen Widerruf von Darlehen
Mit Urteil vom 05.01.2018 Az. 2–25 O 284/17 verurteilte das LG Frankfurt die Frankfurter Sparkasse aufgrund eines widerrufenen Darlehensvertrages zur Rückzahlung von über 27.000 € an die Kläger.
In dem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren ging es um einen Immobiliendarlehensvertrag aus dem Jahre 2008, der 2016 widerrufen wurde. Die Rückforderung setzt sich dabei aus der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung zusammen und dem, den Klägern zustehenden, Nutzungsersatz in Höhe von 2,5 Prozentpunkten über Basiszinssatz.
Weiterlesen
GbR widerruft erfolgreich Darlehensvertrag
Der BGH hat mit seinem Beschluss vom 24.10.2017 XI ZR 189/17 bestätigt, dass Personen, die sich zwecks Erwerb einer Immobilie als GbR zusammenschließen und einen Darlehnsvertrag abschließen, Verbraucher sein können. Dabei ist das maßgebliche Kriterium, laut BGH-Entscheidung, für die Abgrenzung einer privaten von einer berufsmäßig betriebenen Vermögensverwaltung der Umfang der mit ihr verbundenen Geschäfte. Erfordern diese einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, so liegt eine gewerbliche Betätigung vor und das Verbraucherrecht gilt nicht mehr.
Weiterlesen
BGH bestätigt Verurteilung der Landesbank Baden-Württemberg nach Widerruf
In einem von hünlein rechtsanwälten geführten Prozess hatte zunächst das LG Stuttgart (19.06.2015 Az. 14 O 478/14) und später das OLG Stuttgart (12.04.2016 Az. 6 U 115/15) die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) wegen widerrufener Immobiliendarlehensverträge verurteilt und den Widerruf der Darlehensverträge bestätigt. Die Revision wurde vom OLG Stuttgart nicht zugelassen. Dagegen wendete sich die LBBW mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH. Der BGH wies die Beschwerde der LBBW mit Beschluss vom 28.11.2017 Az. XI ZR 167/16 zurück.
Weiterlesen
Erneut erfolgreiches Widerrufsverfahren gegen Sparda-Bank Hessen
Mit Urteil vom 27.10.2017 Az. 2–05 O 414/16 bestätigte das LG Frankfurt den Widerruf zweier Darlehensverträge bei der Sparda-Bank Hessen aus den Jahren 2008 und 2010.
In dem von hünlein rechtsanwälten geführten Prozess, ging es dabei um die Wirksamkeit einer oft von der Sparda-Bank Hessen und anderen Sparda-Banken in diesem Zeitraum verwendeten Widerrufsbelehrung.
Das LG Frankfurt stütze seine Entscheidung dabei auf die Ausführungen des BGHs vom 21.02.2017 XI ZR 381/16, 14.03.2017 XI ZR 442/16 und 16.05.2017 XI ZR 586/15. Dieser hatte insoweit für den vorliegenden Fall von Relevanz, folgende Formulierung als falsch eingestuft.
“Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag[,] nachdem Ihnen
— eine Ausfertigung dieser Widerrufsbelehrung und
— die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrags
zur Verfügung gestellt wurden”.
Maßgeblich ist hier für den BGH der Passus „der schriftliche Vertragsantrag“. Dieser würde laut BGH nicht hinreichend deutlich machen, weil er so verstanden werden kann, dass die Widerrufsfrist unabhängig von der Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers zu laufen beginnt.
Weiterlesen
Sparda-Bank Hannover nach Widerruf von Darlehen vom LG Hannover verurteilt
In einem von hünlein rechtsanwälten geführten Prozess hat das LG Hannover mit Urteil vom 23.08.2017 Az. 11 O 450/16 die Sparda-Bank Hannover nach dem Widerruf dreier Immobiliendarlehensverträge aus dem Jahre 2008 verurteilt.
Weiterlesen
Münchener Hypothekenbank nach Widerruf verurteilt
In einem von hünlein rechtsanwälten geführten Prozess, wurde die Münchener Hypothekenbank nach dem Widerruf eines Verbraucherdarlehens mit Urteil vom 17.08.2017 Az. 40 O 1637/17 verurteilt.
Das LG München entschied, dass der Münchener Hypothekenbank aufgrund des Widerrufs keine vertraglichen Ansprüche mehr zustehen und insbesondere, dass die Münchener Hypothekenbank ab dem Widerruf keinen Anspruch mehr auf vertragliche Zinsen auf die Restschuld des widerrufenen Darlehens hat.
Weiterlesen