In einem von hünlein rechtsanwälten geführten Prozess hat das LG Hannover mit Urteil vom 23.08.2017 Az. 11 O 450/16 die Sparda-Bank Hannover nach dem Widerruf dreier Immobiliendarlehensverträge aus dem Jahre 2008 verurteilt.
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Münchener Hypothekenbank nach Widerruf verurteilt
In einem von hünlein rechtsanwälten geführten Prozess, wurde die Münchener Hypothekenbank nach dem Widerruf eines Verbraucherdarlehens mit Urteil vom 17.08.2017 Az. 40 O 1637/17 verurteilt.
Das LG München entschied, dass der Münchener Hypothekenbank aufgrund des Widerrufs keine vertraglichen Ansprüche mehr zustehen und insbesondere, dass die Münchener Hypothekenbank ab dem Widerruf keinen Anspruch mehr auf vertragliche Zinsen auf die Restschuld des widerrufenen Darlehens hat.
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OLG Koblenz verurteilt Sparkasse Mittelmosel nach Widerruf zur Zahlung
In einem von hünlein rechtsanwälten geführten Verfahren, hat das OLG Koblenz mit Urteil vom 11.08.2017 Az. 8 U 1320/16 die Sparkasse Mittelmosel zur Zahlung von 27.579,95 € zzgl. Zinsen an den Kläger verurteilt.
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BGH beschäftigt sich erneut mit Widerrufsinformationen von Immobiliendarlehen und der „Aufsichtsbehörde“
In dem BGH Urteil vom 04.07.2017 Az. XI ZR 741/16 hat sich der BGH erneut mit den Widerrufsinformationen beschäftigt, die u.a. als Pflichtangaben bei Immobiliendarlehen auf die Aufsichtsbehörde und das einzuhaltende Verfahren bei einer Kündigung hingewiesen haben. Eine Reihe von Banken haben in den Widerrufsinformationen in einem begrenzten Zeitraum nach der Reform des Widerrufsrechts zum 11.06.2010 bei Immobiliendarlehensverträgen entsprechende Angaben gemacht.
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BHW erneut nach Widerruf vom LG Hannover verurteilt
Das LG Hannover hat mit Urteil vom 19.07.2017 Az. 11 O 179/16 die BHW zum wiederholten Male in einem von hünlein rechtsanwälten geführten Widerrufsprozess verurteilt.
Die 4 streitgegenständlichen Darlehensverträge sind laut der Entscheidung vom 19.07.2017 Az. 11 O 179/16 somit zu Recht widerrufen worden und waren rückabzuwickeln.
Die Verträge stammten aus der Zeit zwischen 2006 und 2010 und wurden alle Anfang 2016 widerrufen. Die Widerrufsbelehrung der BHW war dabei nicht geeignet, die Widerrufsfrist in Gang zu setzen. Daher stand den Klägern das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ nach § 355 Abs. 3 S. 3 BGB a.F. zu.
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ING DiBa erkennt Widerrufsklage an!
Die ING DiBa hat in einem von hünlein rechtsanwälten vertretenen Darlehenswiderrufsfall ein Anerkenntnis der Klageforderung abgegeben. Das LG Frankfurt erließ daraufhin am 14.06.2017 in der Sache Az. 2–28 O 242/16 ein Anerkenntnisurteil zugunsten der Klägerin.
Die streitigen Darlehensverträge stammten aus 2009 und enthielten Widerrufsbelehrungen, die u.a. folgenden Satz enthielten:
“Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.”
Durch das Anerkenntnis der ING DiBa ist dabei nicht nur der Widerrufs festgestellt worden, sondern auch die Rückabwicklung zugunsten der Klägerin.
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Sparkasse Dieburg zur Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt
Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 23.05.2016 Az. 10 O 537/16 die Sparkasse Dieburg nach dem Widerruf von zwei Darlehensverträgen zur Rückzahlung der geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung und Nutzungsersatzes verurteilt.
Die beiden Darlehensverträge wurden 2003 geschlossen, 2013 prolongiert und 2016 widerrufen. Die Sparkasse lehnte zunächst den Widerruf und die Rückzahlungen ab. Das LG Darmstadt gab den von hünlein rechtsanwälten vertretenen Klägern recht und verurteilte die Sparkasse Dieburg zur Rückzahlung von über 36.000 €.
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R+V Lebensversicherung AG nach Widerruf von Darlehen verurteilt
Das LG Wiesbaden hat mit Urteil vom 19.05.2017 Az. 14 O 121/17 in einem von hünlein rechtsanwälten vertretenen Fall die R+V Lebensversicherung AG nach dem Widerruf des Darlehensvertrages verurteilt.
Es ging dabei um einen Darlehensvertrag der am 10.06.2010 mit der R+V Lebensversicherung AG geschlossen und 2015 widerrufen wurde. Das LG Wiesbaden bestätigte mit seinem Urteil vom 19.05.2017 Az. 14 O 121/17 den Widerruf der Darlehensnehmer als wirksam.
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OLG Stuttgart entscheidet Widerruf auch 7 Jahre nach Vertragsende und Rückführung möglich.
Im dem Urteil vom OLG Stuttgart vom 23.5.2017 Az. 6 U 192/16 ging es um einen 2004 geschlossenen Darlehensvertrag. Dieser wurde bereits 2008 unter Verwendung einer Aufhebungsvereinbarung aufgelöst. Der Widerruf erfolgte hingegen erst über 7 Jahre später am 28.12.2015. Das OLG Stuttgart entschied mit Urteil vom 23.5.2017 Az. 6 U 192/16, dass der Widerruf zu Recht erfolgte und das Widerrufsrecht weder verwirkt war, noch rechtsmissbräuchlich ausgeübt wurde.
Daran ändern weder die Rückführung, noch der geschlossene Aufhebungsvertrag oder die lange Zeit zwischen Rückführung und Widerruf etwas.
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Banken dürfen keine Steuern einbehalten, die sie nicht abgeführt haben.
Mit den beiden BGH Urteilen vom 25.04.2017 Az. XI ZR 573/15 & XI ZR 108/16 ist das leidige Thema entschieden, ob die Darlehensnehmer im Rahmen der Rückabwicklung von widerrufenen Darlehensverträgen steuerliche Abgaben berücksichtigen müssen oder nicht.
Der BGH hat jetzt mit den beiden Urteilen Az. XI ZR 573/15 & XI ZR 108/16 klargestellt, dass eine Berücksichtigung nur dann stattfinden kann, wenn die Bank nachweist, dass sie die Steuern bereits abgeführt hat. Ist dies nicht der Fall, kann die brutto Forderung geltend gemacht oder damit aufgerechnet werden.
Die Bank darf keine nicht abgeführt Steuer schon im Rahmen des Prozesses anrechnen.
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